Navigieren in Herrliberg

Icon Suche Icon Chevron Down Icon Facebook Icon Instagram Icon Facebook

Büelhältlibach, öffentliches Gewässer Nr. 5.0. Hochwassersicherer Ausbau und Wiedereindolung sowie Gewässerraumfestlegung. Öffentliche Bekanntmachung und Planauflage gemäss § 18a des Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG, LS 724.11)

Öffentliche Planauflage

Die Gemeinde Herrliberg beabsichtigt, die Eindolung des Büelhältlibachs, öffentliches Gewässer Nr. 5.0, im Abschnitt zwischen Schulhausstrasse bis Vogteiwiese zu ersetzen, zu vergrössern und somit hochwassersicher auszubauen.

Gleichzeitig mit den Akten und Plänen des Wasserbauprojektes liegt auch der Plan des Gewässerraums für den Büelhältlibach gemäss Art. 36a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20) in diesem Abschnitt (einschliesslich Schulhausstrasse) auf.

Einsprachen gegen dieses Projekt und/oder den Gewässerraum können innert einer Frist von 30 Tagen, die am 29.09.2019 abläuft, mit schriftlicher Begründung im Doppel beim Bauamt der Gemeinde Herrliberg zuhanden Baudirektion, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden. Die Akten und Pläne liegen während der Einsprachefrist im Bauamt der Gemeinde Herrliberg zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Herrliberg, 30. August 2019                                                                  Gemeinderat