Ersatzwahl für die Röm.-kath. Kirchenpflege für die Amtsdauer 2018-2022
Wahlerklärung
Auf die Wahlanordnung vom 8. Februar 2019 ist Rafal Rybicki als gültige Kandidatur vorgeschlagen worden. Nach Ablauf der Nachfrist von 7 Tagen liegt nur dieser Wahlvorschlag vor. In Anwendung von Art. 9 der Kirchgemeindeordnung der katholischen Kirchgemeinde Herrliberg und § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.
Beschluss:
Als Mitglied der Röm.-kath. Kirchenpflege Herrliberg wird für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022 als gewählt erklärt:
Rybicki Rafal, 1969, Senior Test Engineer, Buchenrain 67, Herrliberg
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft, Hirschengraben 66, 8001 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen begründeten Antrag enthalten.