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Amtliche Vermessung - Neuer Vertrag mit Corrodi Geomatik AG

Mit Beschluss vom 29.01.2019 genehmigte der Gemeinderat den Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung mit den neu bestimmten Nachführungsgeometern Nicole Romer und Thomas Frick, beide patentierte Geometer der Corrodi Geomatik AG, Stäfa.

Dieser Beschluss sowie der neue Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung liegen während der Rekursfrist auf dem Bauamt, Forchstrasse 9, Büro 206, 8704 Herrliberg, während den üblichen Schalteröffnungszeiten auf.

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen begründeten Antrag enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Verwaltungsgerichts sind kostenpflichtig, die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat Herrliberg