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Ersatzwahl für die Röm.-kath. Kirchenpflege 2018-2022

Erste Frist für Wahlvorschläge: 20. März 2019

Die Rekurskommission der Römisch-katholischen Kirche vom Kanton Zürich hat Karl Weber als Mitglied der Röm.-kath. Kirchenpflege Herrliberg auf sein Gesuch hin entlassen.

Gestützt auf die Kirchgemeindeordnung und das Gesetz über die politischen Rechte ist eine Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 2018-2022 durchzuführen.

Wahlvorschläge
Innert 40 Tagen (bis 20. März 2019) können dem Wahlbüro Vorschläge eingereicht werden. Diese müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten der Röm.-kath. Kirchgemeinde Herrliberg unterzeichnet sein und deren Namen, Vornamen, Geburtsjahr und Adresse enthalten. Kandidatinnen und Kandidaten müssen mit Namen, Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Adresse bezeichnet werden. Formulare sind hier erhältlich.

Die Vorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Gleichzeitig wird eine neue Frist von sieben Tagen angesetzt, innert welcher Vorschläge zurückgezogen, aber auch neue eingereicht werden können.

Ist nach Ablauf der zweiten Frist die gleiche Person wie nach der ersten Frist definitiv zur Wahl vorgeschlagen, kann diese in Stiller Wahl (GPR 54) als gewählt erklärt werden; bei mehreren Kandidaturen wird für den 19. Mai 2019 eine Urnenwahl angeordnet.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft, Hirschengraben 66, 8001 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen begründeten Antrag enthalten.

Wahlbüro Herrliberg
8. Februar 2019 

Inserat als PDF [pdf, 148 KB] [pdf, 936 KB]

Formular für Wahlvorschläge [pdf, 148 KB]