Erneuerungswahlen Wahlbüro, Amtsdauer 2026 - 2030
Erneuerungswahlen Wahlbüro, Amtsdauer 2026 – 2030
Gemäss Artikel 19 der Gemeindeordnung wählt der Gemeinderat die unterstellten und beratenden Kommissionen sowie die Wahlbüromitglieder.
Das Wahlbüro besteht aus dem Gemeindepräsidium als Vorsitz, dem Gemeindeschreiber als Sekretär und aus einer vom Gemeinderat zu bestimmende Zahl von Mitgliedern.
Das Wahlbüro und dessen Mitglieder tragen in Erfüllung ihrer Aufgaben einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren des Schweizer direkt-demokratischen Systems bei. Insbesondere obliegt den Wahlbüromitgliedern die Wahrnehmung jener Aufgaben, die ihnen durch das Gesetz über die politischen Rechte übertragen sind. Dabei handelt es sich insbesondere um das Überwachen der Stimmabgaben an den Urnen im Wahl- und Abstimmungslokal und ferner um die Auszählung der Stimmen und die Ermittlung der Ergebnisse. Bei der Gemeindeversammlung ist das Wahlbüro ebenfalls im Einsatz und führt die Auszählung der Stimmen der Stimmberechtigten durch.
Voraussetzungen Wahlbüro
Folgende Anforderungen werden an die Bewerbenden gestellt:
- Stimmberechtigt und wohnhaft in Herrliberg
- Interesse am politischen Geschehen
Ausschreibung
Die Wahlen erfolgen durch den neu konstituierten Gemeinderat Anfang Juli 2026. Alle interessierten Personen, das heisst auch die bisherigen Wahlbüromitglieder, melden ihre Kandidatur schriftlich bis Donnerstag, 30. April 2026 dem Gemeinderat.
Dafür ist das (Formular) auszufüllen und unter Beilage von Lebenslauf und Motivationsschreiben einzureichen.
Gemeinderat Herrliberg