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Vorübergehende Verkehrsanordnung Grütstrasse

Die Abteilung Tiefbau und Infrastruktur der Gemeinde Herrliberg hat nachfolgende vorübergehende Verkehrsanordnung beschlossen:

Aufgrund des möglichen Sicherheitsrisikos für Fussgänger entlang der Grütstrasse, verursacht durch das Bauprojekts am Felsenauweg 2 und der Werkleitungserneuerung und Strassensanierung des Felsenauweg, wird das Trottoir bergseitig im Baustellenperimeter vorübergehend aufgehoben. Die Fussgänger werden mit Schildern und temporären Fussgängerstreifen auf die andere Strassenseite geleitet.

Die Dauer der Verkehrsanordnung ist ca. von Mitte Februar 2026 bis Ende Oktober 2027 vorgesehen. Verschiebungen der Termine bleiben vorbehalten.

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Der Plan zur Verkehrsanordnung liegt beim Schalter des Bauamtes Herrliberg zur Einsicht auf.

Gegen die vorübergehende Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Meilen, Dorfstrasse 38, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Werkkommission sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
 

Abteilung Tiefbau und Infrastruktur Herrliberg